
Dr. Dipl.-Psych. Stefanie Helmensdorfer
Dipl.-Psych. Chilina Fuchsenberger
82319 Starnberg
Dr. Stefanie Helmensdorfer: 0151 - 297 177 27
Chilina Fuchsenberger: 0159 - 060 211 36
Abrechnung
Psychotherapie in einer Privatpraxis - Kostenübernahme
Es ergeben sich in Abhängigkeit von Ihrer Krankenversicherung die folgenden Optionen als Grundlage für die Abrechnung einer Psychotherapie in unserer Praxis.
Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird. Darüber hinaus folgen wir den seit 1. Juli 2024 geltenden neuen Abrechnungsempfehlungen, die von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung gemeinsam verabschiedet wurden. Die vollständige Gebührenordnung ist auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) zu finden.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie unterscheidet sich schließlich je nach Tarif und darin enthaltenen Konditionen. Daher bitte ich Sie, sich vorab über die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu informieren und sich ggf. erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie unsere Angebote auch als Selbstzahler nutzen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).