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Abrechnung

Psychotherapie in einer Privatpraxis - Kostenübernahme

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Es ergeben sich in Abhängigkeit von Ihrer Krankenversicherung die folgenden Optionen als Grundlage für die Abrechnung einer Psychotherapie in unserer Praxis.

Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird. Darüber hinaus folgen wir den seit 1. Juli 2024 geltenden neuen Abrechnungsempfehlungen, die von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung gemeinsam verabschiedet wurden. Die vollständige Gebührenordnung ist auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer (www.bptk.de) zu finden.

https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de_626d305a19.pdf

Private Krankenversicherung und Beihilfe

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​Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel problemlos übernommen. Für ein Erstgespräch sowie die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine Beantragung notwendig. Die Kostenübernahme für eine Kurz- oder Langzeittherapie unterscheidet sich schließlich je nach Tarif und darin enthaltenen Konditionen. Daher bitte ich Sie, sich vorab über die Rahmenbedingungen für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu informieren und sich ggf. erforderliche Formulare zuschicken zu lassen.

Selbstzahler

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Selbstverständlich können Sie unsere Angebote auch als Selbstzahler nutzen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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Dr. Stefanie Helmensdorfer und Chilina Fuchsenberger

Am Kreuth 5

82319 Starnberg

0151 - 297 177 27

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